Karsten Scholz: Verurteilung wegen Volksverhetzung
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Posted by [AFA13] on May 24, 2005 - 12:41 PM
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Im Amtgericht Pirna stand heute ein Gerichtstermin gegen Karsten Scholz an. Scholz, schon des längeren in der Naziszene um Pirna, jetzt in Dresden aktiv, war wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeklagt. Gegenstand der Verhandlung war die Ausgabe Nr. 2 des Naziszines "Rufe ins Reich" (siehe Abb. 1). In dieser veröffentlichte Scholz einen Davidstern, der sich im Fadenkreuz eines Zielfernrohres befindet (siehe Abb. 2). Scholz bezeichnete diese antisemitische Hetze als "da ist was schiefgegangen". Er meinte damit aber nicht die Aussage des Bildes, sondern das sich das Bild im Naziszine auf der falschen Seite befinden würde. Die Verwendung von Symbolen verfassungfeindlicher Organisationen bezog sich auf veröffentlichtes Sonnenrad (siehe Abb.3) in der gleichen Ausgabe.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bescheinigte Scholz einen "deutlichen Reifeprozess seit der Tat im November 2003". So sei er ein Mensch, der sich "gegen Gewalt, die NPD und Faschismus positioniere". Auf welche Einlassungen oder Aussagen sie sich dabei stützt wird uns nicht klar, die Bilder und Veröffentlichungen über Scholz (siehe Bilder unten) widersprechen dem deutlich. Seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei DEICHMANN im Kaufpark Nickern mußte Scholz verkürzen weil sein Arbeitgeber darüber informiert wurde, dass Scholz ein Nazi ist. Bis Juli 2005 ist Scholz noch als Auszubildender bei DEICHMANN angestellt, danach hat er den Abschluß eines Verkäufers. Der Staatsanwalt forderte für die Straftaten nach §130 (Volksverhetzung) und §86a (Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen) eine Geldauflage in Höhe von 900 € zu verhängen. Er sah beide Straftaten als bewiesen an. Scholz's Verteidiger, Thomas Jauch (Verteiger von Thomas Rackow und Daniel Betke im SSS-Prozess), berief sich auf einen "Verbotsirrtum" von Scholz. Sein Mandant hat die Strafbarkeit der Symbolik nicht erkannt. Weiterhin berief er sich auf Art. 5 GG, die Meinungsfreiheit. Dieses Rechtsgut und die Pressefreiheit, wären durch einem Schuldspruch gefährdet. Der Richter folgte soweit der Argumentation des Staatsanwalts, dass Scholz mit dem Bild des im Fadenkreuzes befindlichen Davidsterns gegen §130 (Volksverhetzung) verstoßen hat und mit diesem Bild in diesem Naziszine auf die Vernichtung des Judentums abziele. Er verurteilte Scholz zu 200 € Geldstrafe. Das Symbol der "Schwarzen Sonne" bezeichnete der Richter als kein Symbol einer nationalsozialistischen Organisation oder des Nationalsozialismus. Hier hätte der Richter es besser wissen können. Auf www.turnitdown.de [1] heisst es zur "Schwarzen Sonne": "Im NS diente die Schwarze Sonne, die als ein zwölfarmiges Hakenkreuz oder ein Rad aus zwölf Sig-Runen gedeutet werden kann, der SS als Sinnbild einer nordisch-heidnischen Religion und eines uralten geheimen Wissens. In der SS-Kultstätte Wewelsburg ist die Schwarze Sonne als Bodenmosaik ›verewigt‹ worden. Heute symbolisiert sie in extrem rechten Kreisen die »Verbundenheit mit der eigenen Art und mit den arteigenen Wertvorstellungen«. Entgegen mancher Darstellungen aus der rechten Szene ist die Schwarze Sonne kein historisches Symbol, sondern ein Kunstprodukt der SS. Es sind keine früheren Verwendungen oder ähnliche Vorläufer bekannt. In weiten Teilen der extremen Rechten, von Neonazi-Skins, der rechten Dark-Wave-Szene bis hin zur so genannten ›Neuen Rechten‹, erfreut sich die Schwarze Sonne nach dem Entwurf der SS hoher Popularität. Sie findet Verwendung als Schmuckstück, Anstecknadel, Tischdecke, Fahne, Uhrzifferblatt und T-Shirt-Motiv." |
 | Um diese Ausgabe des Naziszines "Rufe ins Reich", das Karsten Scholz herausgibt, ging es vor dem Amtsgericht Pirna | |
| | | Abb 2: Davidstern im Fadenkreuz. Nach Scholz's Anwalt keine Volksverhetzung, sein Mandant wollte mit diesem Bild nur auf den Artikel "Judenfahne über Europa" hinweisen | | Abb 3: Die "Schwarze Sonne". Für Scholz ein Zeichen "von Wärme, Licht und Sonne" (die verzerrten Bilder sind so dem Original entnommen) | | | |
| Karsten Scholz "gegen die NPD": Karsten Scholz (im Vordergrund mit rotem Hemd) auf einer Demonstration der NPD am 01.05.2004 in Berlin | |
| Karsten Scholz "gegen Gewalt": Nachdem Karsten Scholz Eier und Steine geworfen hat, wird er am Rande einer Antifa-Demo in Pirna am 27.11.2004 verhaftet (Bild: www.adf-berlin.de) |
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