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Karsten Scholz: Verurteilung wegen Volksverhetzung Posted May 24, 2005 - 12:41 PM Im Amtgericht Pirna stand heute ein Gerichtstermin gegen Karsten Scholz an. Scholz, schon des längeren in der Naziszene um Pirna, jetzt in Dresden aktiv, war wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeklagt. Gegenstand der Verhandlung war die Ausgabe Nr. 2 des Naziszines "Rufe ins Reich" (siehe Abb. 1). In dieser veröffentlichte Scholz einen Davidstern, der sich im Fadenkreuz eines Zielfernrohres befindet (siehe Abb. 2). Scholz bezeichnete diese antisemitische Hetze als "da ist was schiefgegangen". Er meinte damit aber nicht die Aussage des Bildes, sondern das sich das Bild im Naziszine auf der falschen Seite befinden würde. Die Verwendung von Symbolen verfassungfeindlicher Organisationen bezog sich auf veröffentlichtes Sonnenrad (siehe Abb.3) in der gleichen Ausgabe. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bescheinigte Scholz einen "deutlichen Reifeprozess seit der Tat im November 2003". So sei er ein Mensch, der sich "gegen Gewalt, die NPD und Faschismus positioniere". Auf welche Einlassungen oder Aussagen sie sich dabei stützt wird uns nicht klar, die Bilder und Veröffentlichungen über Scholz (siehe Bilder unten) widersprechen dem deutlich. Seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei DEICHMANN im Kaufpark Nickern mußte Scholz verkürzen weil sein Arbeitgeber darüber informiert wurde, dass Scholz ein Nazi ist. Bis Juli 2005 ist Scholz noch als Auszubildender bei DEICHMANN angestellt, danach hat er den Abschluß eines Verkäufers. Der Staatsanwalt forderte für die Straftaten nach §130 (Volksverhetzung) und §86a (Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen) eine Geldauflage in Höhe von 900 € zu verhängen. Er sah beide Straftaten als bewiesen an. Scholz's Verteidiger, Thomas Jauch (Verteiger von Thomas Rackow und Daniel Betke im SSS-Prozess), berief sich auf einen "Verbotsirrtum" von Scholz. Sein Mandant hat die Strafbarkeit der Symbolik nicht erkannt. Weiterhin berief er sich auf Art. 5 GG, die Meinungsfreiheit. Dieses Rechtsgut und die Pressefreiheit, wären durch einem Schuldspruch gefährdet. Der Richter folgte soweit der Argumentation des Staatsanwalts, dass Scholz mit dem Bild des im Fadenkreuzes befindlichen Davidsterns gegen §130 (Volksverhetzung) verstoßen hat und mit diesem Bild in diesem Naziszine auf die Vernichtung des Judentums abziele. Er verurteilte Scholz zu 200 € Geldstrafe. Das Symbol der "Schwarzen Sonne" bezeichnete der Richter als kein Symbol einer nationalsozialistischen Organisation oder des Nationalsozialismus. Hier hätte der Richter es besser wissen können. Auf www.turnitdown.de heisst es zur "Schwarzen Sonne":
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